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Allgemein

Private Placement: Lukrative Anlage für erfahrene Investoren

By 22. August 2023November 30th, 2023No Comments

Und Finanzierungsmöglichkeit für wachstumsorientierte Mittelständler

Private Placement – ein Begriff, der bei vermögenden Anlegern hohes Ansehen genießt. Das Modell: Ein kleiner Kreis aus Privatinvestoren, Family Offices und institutionellen Anlegern beteiligt sich mit großen Summen an einzelnen erfolgversprechenden Investitionsprojekten, die Öffentlichkeit bleibt außen vor.

Private Placements sind ausschließlich für finanzstarke Investoren bestimmt, die über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen am Kapitalmarkt verfügen – und daher deutlich weniger reguliert als öffentlich gehandelte Aktien, Anleihen oder Fonds. Anbieter und Käufer kennen sich beim Private Placement in der Regel bereits aus einer längeren Geschäftsbeziehung.

 

Nicht öffentliche Emission von Vermögenswerten

Private Placements werden nicht an geregelten Märkten wie etwa Börsen emittiert und gehandelt. Dadurch entfallen gesetzliche Regularien wie zum Beispiel die für öffentliche Wertpapiere obligatorische Prospektpflicht bei Kapitalerhöhungen. Interessenten werden lediglich durch ein ´Private Placement Memorandum´ mit gebündelten Fakten zum Investitionsprojekt informiert. Auch für Private Placements schreibt der Gesetzgeber allerdings bestimmte Rahmenbedingungen vor. Unter anderem dürfen nicht mehr als 20 Anteile angeboten werden oder der Mindesterwerbspreis der Anteile für einen Investor beträgt mindestens 200.000 Euro bei Vermögensanlagen bzw. 100.000 Euro bei Wertpapieren.

Die Begrenzung auf wenige, persönlich akquirierte Investoren mit hohen Mindesteinlagen wirkt sich günstig auf die Marketing- und Verwaltungskosten und damit positiv auf die Nettorendite von Private Placements aus.

Welche Vorteile bietet Private Placement?

„Keine Rolle spielt es beim Private Placement, ob die außerbörsliche Beteiligung etwa in Form von Aktien, Anleihen, stillen Beteiligungen, Genussrechten, Nachrangdarlehen oder ähnlichen Konstruktionen erfolgt. In Frage kommt ein breites Spektrum Beteiligungsinstrumente mit weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten“, erläutert Rechtsanwalt Björn Katzorke, Experte für Kapitalmarktrecht.

Bei Private Placements in Form stimmrechtloser Beteiligungen bleibt der Emittent als Unternehmer „Herr im eigenen Haus“. Die kurzen Informations- und Abstimmungswege können für bestimmte Projekte ein großer Vorteil sein, durch die erleichterten Regularien entfallen Emissionskosten in nennenswerter Höhe. Nicht zuletzt lassen sich durch Private Placement auch größere Aktienpakete veräußern, die etwa wegen nicht in Anspruch genommener Bezugsrechte bisher beim Emittenten verblieben sind.

Privat Placement, Club Deal oder Spezial-AIF?

In Zusammenhang mit Private Placement tauchen immer wieder auch Begriffe wie „Club Deal“ oder „Spezial-AIF“ auf. Club Deal wird oft synonym zu Private Placement verwendet – gemeint ist der Zusammenschluss mehrerer interessengleicher Großinvestoren, die gemeinsam Immobilien oder andere Premium-Assets erwerben. Bei richtiger Gestaltung bietet der Club Deal ähnliche Vorteile wie eine klassische Fondsbeteiligung, ist aber nicht an die Regulierungen des Kapitalanlagegesetzbuchs gebunden, die erheblichen Aufwand mit sich bringen. Im Gegensatz zu Private Placements und Club Deals werden Spezial-AIFs öffentlich angeboten und veräußert. Formal als Investmentfonds gestaltet, unterliegen Spezial-AIFs anders als Private Placements und Club Deals dem KAGB. Eine registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist für die Verwaltung erforderlich. Allerdings sind die Anforderungen an die Registrierung einer KVG, die ausschließlich Spezial-AIF verwaltet, überschaubar. Anders als „normale“ Publikumsfonds richten sich auch Spezial-AIFs aufgrund hoher Mindestanlagen und einer auf den Erwerb einzelner Großobjekte gerichteten Investmentstrategie aber ausschließlich an semiprofessionelle und professionelle Investoren mit entsprechender Anlageerfahrung.

Wir bieten Ihnen Emissionslösungen aus einer Hand

Ferner ist eine Beschränkung des Umfangs von Wertpapierprospekten auf maximal 300 Seiten bzw.
maximal 75 Seiten bei einem EU-Wachstumsemissionsdokument (löst den EU-Wachstumsprospekt
ab) geplant.

Als spezialisierte Fachkanzlei bieten wir Ihnen professionelle Emissionslösungen aus einer Hand. Zu den Schwerpunkten unserer Arbeit zählen das gesamte Kapitalmarktrecht einschließlich Bankenaufsichts- und Prospektrecht.

Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen zur Konzeption und Strukturierung von Private Placements und anderen Kapitalanlageprodukten. Zu unseren Mandanten zählen Emittenten von Vermögensanlagen und Wertpapieren ebenso wie Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die kurzen Kommunikationswege und das Knowhow unseres gesamten Teams gewährleisten höchste Effizienz in der Zusammenarbeit.

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