Der europäische Gesetzgeber hat das Regelwerk für European Long-Term Investment Funds (ELTIF) grundlegend modernisiert. Mit dem ELTIF 2.0 wird ein bisher nur eingeschränkt genutztes Anlageinstrument spürbar flexibler und marktfähiger. Die Reform eröffnet Fondsinitiatoren neue Handlungsspielräume, um Projekte effizienter zu finanzieren und Investoren gezielt anzusprechen.
ELTIF als Brücke zu Sachwert-Investments
ELTIFs wurden 2015 eingeführt, um Investitionen in Infrastruktur, Immobilien, Erneuerbare Energien oder Private Equity zu fördern – und insbesondere Privatanlegern Zugang zu diesen langfristigen Anlageformen zu bieten, die traditionell institutionellen Investoren vorbehalten waren. In der Praxis blieb der Durchbruch bislang begrenzt, weil strenge Vorgaben den Zugang stark einschränkten. „Mit ELTIF 2.0 eröffnet sich nun eine neue Perspektive in der Projektfinanzierung – Fondsinitiatoren erhalten leichteren Zugang zu Investoren und können ihr Wachstum effizienter umsetzen“, erklärt Rechtsanwalt Björn Katzorke, Kapitalmarktexperte und Gründer der Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Wegfall der bisherigen Anlagegrenzen
Eine zentrale Barriere für Investoren entfällt: Die Mindestanlage von 10.000 € sowie die Regel, dass Anleger maximal 10 % ihres Nettovermögens in ELTIFs investieren dürfen, gehören der Vergangenheit an. Investoren können künftig frei über die Höhe Ihres Engagements entscheiden und ihr Portfolio gezielter nach persönlichen Zielen und Risikoprofil gestalten. Der Zugang zu langfristigen Sachwert-Investments wird damit erleichtert und einem breiteren Investorenkreis eröffnet, der zuvor durch die strikten Vorgaben ausgeschlossen war.
Deutlich breiteres Themenspektrum
Für Emittenten besonders interessant ist die erweiterte Bandbreite zulässiger Investitionen: Neu aufgenommen wurden beispielsweise grüne Anleihen, einfache Verbriefungen und KMU-Finanzierungen. Zudem können auch gewerbliche Immobilienprojekte nun berücksichtigt werden. Auch Investitionen in EU-regulierte Fonds sind möglich, sofern diese ELTIF-konform agieren. Bis zu 45 % des Kapitals können in liquiden Werten gehalten werden, was eine bessere Steuerung der Liquidität und eine höhere Flexibilität erlaubt. Zusätzlich eröffnen sich neue Kooperationsmöglichkeiten, etwa durch die Kombination von ELTIFs mit anderen Fonds als Dachfonds.
Mehr Transparenz und Anlegerschutz
Um den Schutz der Investoren trotz größerer Freiheiten zu gewährleisten, sieht der ELTIF 2.0 erweiterte Transparenz- und Informationspflichten vor. Dazu gehören die Geeignetheitsprüfung durch den Anbieter oder Vertrieb, klare Angaben zu Kostenstruktur, Anlagestrategie und Risiken sowie eine verstärkte Offenlegung im Hinblick auf ESG-Standards. So wird nicht nur der Anlegerschutz gestärkt, sondern auch das Vertrauen in die Produkte erhöht.
Chancen des ELTIF 2.0 jetzt optimal nutzen
ELTIF 2.0 rückt dieses Finanzinstrument stärker in den Fokus für Fondsinitiatoren aus den Bereichen Immobilien, Infrastruktur, Erneuerbare Energien und Private Equity. Auflage und laufender Betrieb eines ELTIFs erfordern sorgfältig geplante Abläufe sowie fundierte regulatorische Kenntnisse, um alle rechtlichen und organisatorischen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen. Die Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Strukturierung, Prospekterstellung und regulatorischen Umsetzung von ELTIFs – praxisnah, rechtssicher und stets mit Blick auf die neuen Chancen, die ELTIF 2.0 eröffnet.
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