Der kürzlich vom EU-Ministerrat verabschiedete Listing Act bringt umfassende Änderungen der Prospektverordnung (EU) 2017/1129. Die meisten Neuerungen treten ab Juni 2026 in Kraft. „Insbesondere für Emittenten von Wertpapieren eröffnen sich damit neue Chancen, Kapital schnell und kosteneffizient zu mobilisieren“, sagt Björn Katzorke, Gründer der Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Prospektpflicht: Mehr Freiraum für Emittenten
Unternehmen dürfen künftig innerhalb von zwölf Monaten bis zu 30 % zusätzlicher Wertpapiere derselben Klasse prospektfrei ausgeben, sofern diese bereits an einem regulierten Markt oder KMU-Wachstumsmarkt gehandelt werden. Voraussetzung sind kein Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren und die Einreichung eines Kurzdokuments von maximal 11 Seiten – eine Billigung ist nicht nötig. Auch für Wertpapiere, die seit mindestens 18 Monaten ununterbrochen notiert sind, entfällt die Prospektpflicht, solange keine Übernahmen, Fusionen oder Abspaltungen damit verbunden sind.
Prospektfreie Kapitalaufnahme für kleinere Projekte
Emissionen bis 12 Mio. € innerhalb von zwölf Monaten sind EU-weit prospektfrei, einzelne Mitgliedstaaten können diese Schwelle bis auf 5 Mio. € senken. Das erleichtert z.B. Immobilien- oder Infrastrukturprojekten mit begrenztem Kapitalbedarf die schnelle Kapitalaufnahme ohne aufwendige Prospektgenehmigungen.
Kürzere Fristen und schlankere Prospekte
IPO-Prospekte müssen künftig nur noch drei statt sechs Tage vor Angebotsende veröffentlicht werden. Eigenkapitalprospekte enthalten historische Finanzinformationen für nur noch zwei Jahre, Fremdkapitalprospekte für ein Jahr. Das bisher aufwendige „Operating and Financial Review“ entfällt, während Lagebericht und ESG-Angaben integriert werden. Die Begrenzung auf 300 Seiten und das Verbot generischer Standard-Disclaimer sorgen für schlankere Dokumente.
ESMA-Standards: Klarheit für nachhaltige Finanzprodukte
Die Europäische Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlichte im Juni 2025 einen Abschlussbericht mit Empfehlungen zur einheitlichen Reihenfolge der Angaben, konsolidierten Anhängen und ESG-Vorgaben. Emittenten nachhaltiger Finanzprodukte erhalten so klare Vorgaben und können gezielt Investoren ansprechen, die auf Nachhaltigkeitskriterien achten.
Fazit: Leichtere Kapitalaufnahme, geringere Hürden
Für Emittenten von Wertpapieren eröffnet der Listing Act neue Möglichkeiten. Prospektfreie Kapitalaufnahmen erleichtern schnelle Erhöhungen, die Platzierung bei einem breiteren Anlegerkreis wird einfacher. Auch Angebote bis 12 Mio. € lassen sich nun ohne Prospekt realisieren – besonders attraktiv für KMU und Projekte mit überschaubarem Volumen.
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