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Krypto

8. Mai 2024
08.05.2024 – Fonds als elektronisches Wertpapier

Krypto-Token erobern den Markt: Investmentfonds jetzt auch als digitales Wertpapier

Anteile an Investmentfonds wurden bisher ausschließlich als physische Globalurkunden ausgegeben und verwahrt. Im Rahmen seiner Blockchain-Strategie zur Umsetzung aktuellen Europarechts ermöglicht der Gesetzgeber die rein digitale Emission und Verwahrung jetzt auch für Fondsprodukte. Die Finanzbranche begrüßt die Neuregelung. Marktteilnehmer, die Kryptofondsanteile ausgeben oder Dienstleistungen damit anbieten, stehen aber vor neuen Herausforderungen. Die Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und begleitet Fondsemittenten und innovative Finanzdienstleister in allen Fragen rund um digitale Wertpapiere.

 

Was ist neu?

Die kürzlich in Kraft getretene Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) erlaubt nun auch die Ausgabe und Verwahrung deutscher Investmentfonds als rein digitale Krypto-Token. Anzuwenden sind die Regeln des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWPG), welches die Tokenisierung schon seit 2021 für Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen, Optionsscheine und Zertifikate zulässt. Rein digital begeben, gehandelt und verwahrt werden dürfen ab sofort auch alle Arten von Investmentfonds – offene Publikumsfonds genauso wie geschlossene Spezialfonds, breit streuende Aktien-, Renten- und Mischfonds ebenso wie spezialisierte Immobilien-, Solar- und Private-Equity- Fonds.

 

Elektronische Verwahrung künftig dezentral möglich

Die Verwahrung der Kryptofondsanteile kann unter Einsatz von Blockchain-Technologie in einem elektronischen Wertpapierregister erfolgen, das dezentral bei der Verwahrstelle des Fonds oder bei einem damit beauftragten Unternehmen geführt wird. Erforderlich hierzu ist eine entsprechende Erlaubnis der BaFin. Björn Katzorke, Gründer und Geschäftsführer der Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, begrüßt die Öffnung des deutschen Wertpapierrechts für Investmentfonds in elektronischer Form: „Mit Fondsanteilen als digitalen Assets lassen sich neue Vertriebskanäle erschließen und eine breitere Gruppe von Anlegern ansprechen – einschließlich solcher, die nicht mehr auf klassische Broker zurückgreifen und Vermögenswerte nur noch im digitalen Wallet halten.“

 

Hohes Innovationspotenzial durch tokenisierte Fondsprodukte

Branchenfachleute sehen in der Digitalisierung von Fondsprodukten einen wichtigen und notwendigen Schritt in die Zukunft der Finanzmärkte. Die Tokenisierung führt zu Effizienzgewinnen in der Wertschöpfungskette, sie ermöglicht den Handel rund um die Uhr an verschiedenen Börsen und unabhängig vom Standort. Kauf und Verkauf lassen sich sekundenschnell und bequem per Mausklick abwickeln, Papierdokumente und manuelle Prozesse entfallen, deutlich effizienteres Clearing und Settlement ist die erfreuliche Folge.

Auf der Blockchain als dezentralem Ledger-System hinterlegte Smart Contracts lassen sich einsetzen, um Zahlungsprozesse zu automatisieren und Risiken für die Vertragsparteien zu minimieren. Die lückenlose Transaktionshistorie ist jederzeit gewährleistet, Kryptofondsanteile bieten das gleiche Maß an Rechtssicherheit und Eigentumsschutz wie klassisch verbriefte Wertpapiere. Digitalisierte Investmentfonds lassen sich zudem in kleinere Einheiten aufteilen, so können Käufer genau die Stückelung erwerben, die sie sich leisten können oder wollen.

Wir bieten Ihnen Krypto-Wertpapierlösungen aus einer Hand

Als spezialisierte Fachkanzlei bieten wir Ihnen als Emittent oder Dienstleister professionelle Begleitung bei der Realisierung von Projekten rund um Begabe, Handel und Verwahrung von Kryptowertpapieren. Auf Basis unserer ganzen Erfahrung im Kapitalmarkt-, Finanzaufsichts- und IT- Recht stehen wir jederzeit und mit hohem Engagement an Ihrer Seite – von der Planung des digitalen Emissionsprozesses über den Erlaubnisantrag als Kryptowertpapier­Registerführer bis hin zur rechtssicheren Vertragsgestaltung und Dokumentation nach KryptoFAV, eWpG und sonstigen einschlägigen Vorschriften. Die kurzen Kommunikationswege und das Knowhow unseres gesamten Teams gewährleisten dabei höchste Effizienz in der Zusammenarbeit. Sie interessieren sich für unsere Leistungen? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin!

Telefon: 0551 28879100 / E-Mail: kanzlei@prospektrecht.de