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Anmerkung zum BGH-Urteil

In einem aktuellen Urteil vom 26. November 2019 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Reichweite der sog. „Gesetzlichkeitsfiktion“ des früheren Musters für die Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach der BGB-InfoV geäußert.

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