Mit dem Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) wurde im Juni 2021 die Grundlage zur Digitalisierung des Kapitalmarkts geschaffen. Emittenten können Wertpapiere seitdem auch in elektronischer Form begeben. Der sichere digitale Eintrag in ein elektronisches Register ersetzt die klassische Wertpapierurkunde, die in physischer Form verbrieft und verwahrt werden muss. „Das reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich, vereinfacht die Übertragbarkeit und senkt natürlich auch die Kosten einer Wertpapieremission enorm“, erläutert Rechtsanwalt Björn Katzorke, Spezialist für Fragen des deutschen Kapitalmarktrechts. „So wird gerade innovativen Start-Ups und wachstumsorientierten Unternehmen kleiner und mittlerer Größe der Zugang zum Finanzmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital entscheidend erleichtert“.
Finanzlandschaft ändert sich grundlegend
Die deutsche Finanzwirtschaft macht erfreulich schnell von den neuen digitalen Möglichkeiten Gebrauch. Elektronische Wertpapierregister eingerichtet werden, die über eine Erlaubnis zur Kryptowertpapierregisterführung verfügen. Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist die Bankenaufsicht BaFin. Zahlreiche Unternehmen haben in den letzten zwölf Monaten dort bereits eine vorläufige Erlaubnis zur Führung eines elektronischen Wertpapierregisters erworben. Auch immer mehr Unternehmen nutzen die Chance und beschaffen sich mithilfe elektronischer Wertpapier-Emissionen deutlich schneller und einfacher als bisher das benötigte Kapital. Das gilt für technikaffine Emittenten ebenso wie für technikbegeisterte Anlegerkreise, die mit sich mit digitalen Investments erfolgreich ansprechen lassen, wie die Entwicklung zeigt.
Aktuell in Planung: Das Zukunftsfinanzierungsgesetz
Um den deutschen Finanzstandort noch leistungsfähiger zu machen und innovativen Unternehmen den Zugang zum digitalen Kapitalmarkt weiter zu erleichtern, plant die Bundesregierung ein Zukunftsfinanzierungsgesetz, das von der Branche mit großer Spannung erwartet wird und noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode in Kraft treten soll. Können bislang nur Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe und bestimmte Anteile an Sondervermögen elektronisch emittiert werden, soll das in Zukunft auch für Aktien möglich sein. Durch das neue Regelwerk sollen die Anforderungen für die Börsenzulassung und die Zulassungsfolgepflichten vereinfacht werden. Geplant ist, das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro abzusenken. Anleger werden voraussichtlich von höheren Freibeträgen für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus Aktienanlagen profitieren.
Katzorke RA-GmbH begleitet Emittenten elektronischer Wertpapiere
Die Finanzierung über den digitalen Kapitalmarkt stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Ein erfolgreicher Kapitalmarktzugang erfordert eine intensive Vorbereitung, die wichtige Ressourcen im Unternehmen bindet und oft unter hohem Zeitdruck erfolgt. Die Katzorke RA-GmbH berät mit umfassendem Spezialwissen zu allen Fragen des Kapitalmarktrechts und begleitet Unternehmen umfassend bei der zeit- und ressourcengerechten Planung und Emission elektronischer Wertpapiere.
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