Die Digitalisierung des Kapitalmarkts schreitet rasant voran – im Bereich alternativer Investments eröffnen sich neue Chancen für Emittenten und Vermittler. Immobilien, Infrastrukturprojekte und Private-Equity-Anlagen werden zunehmend über digitale Plattformen vermarktet, Prozesse werden effizienter und die Eintrittshürden für Investoren sinken. Gleichzeitig steigen die rechtlichen Anforderungen: Wer eine Plattform betreibt oder über sie Sachwertanlagen vertreibt, muss Kapitalmarktrecht, Prospektpflichten und neue regulatorische Vorgaben beachten.
Was digitale Plattformen leisten
Digitale Plattformen bilden die technologische Basis für den Vertrieb und die Verwaltung alternativer Investmentprodukte. Sie präsentieren die Angebote, ermöglichen die reibungslose Abwicklung von Zeichnungsprozessen und sorgen für direkte Kommunikation mit Anlegern. Zunehmend übernehmen Plattformen auch die Verwahrung oder Tokenisierung von Vermögenswerten, beispielsweise auf Blockchain-Basis. Auf diese Weise verbinden sie klassische Kapitalmarktmechanismen mit moderner Technologie und erleichtern den Zugang zu alternativen Assets erheblich.
Rechtliche Anforderungen für Betreiber
Betreiber digitaler Plattformen stehen vor der Herausforderung, die passende regulatorische Struktur zu wählen. Je nach Ausgestaltung ist eine Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut nach § 15 WpIG oder als gewerblicher Vermittler nach § 34f GewO erforderlich. Maßgeblich sind dabei die Art der angebotenen Produkte, die Rolle der Plattform, die Vergütungsstruktur sowie die Einbindung in den Zeichnungsprozess.
Auch die Prospektpflicht ist zu beachten: Für öffentliche Angebote von Vermögensanlagen oder Wertpapieren ist grundsätzlich ein vollständiger Verkaufs- oder Wertpapierprospekt erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch ein vereinfachtes Informationsblatt (VIB/WIB/BIB) genügen.
Darüber hinaus müssen Plattformen die Vorgaben des Geldwäschegesetzes einhalten. Dazu zählen KYC-Prozesse, Verdachtsmeldungen und interne Sicherungsmaßnahmen. Parallel dazu sind die Anforderungen der DSGVO umzusetzen, insbesondere die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten und der Schutz vor Cyberangriffen.
Tokenisierung als Treiber
Ein wachsender Trend ist die Tokenisierung von Assets. Immer mehr Plattformen nutzen Blockchain- und DLT-Technologien, um Vermögenswerte handelbar zu machen. Damit entstehen neue Chancen, aber auch neue Regulierungstatbestände. Die MiCAR-Verordnung schafft einheitliche Regeln für Krypto-Assets, während Security Token Offerings weiterhin dem Wertpapierrecht unterliegen. Zusätzlich bietet das EU-DLT-Pilotregime neue Möglichkeiten für den Betrieb innovativer Marktinfrastrukturen. Für Plattformbetreiber bedeutet das: Die rechtlichen Spielregeln entwickeln sich dynamisch weiter und müssen fortlaufend berücksichtigt werden.
Digitale Plattformen jetzt rechtssicher umsetzen
Digitale Plattformen für alternative Assets eröffnen Emittenten und Vertrieben attraktive Chancen – zugleich sind sie rechtlich komplex und erfordern eine präzise Strukturierung. Wer regulatorische Vorgaben frühzeitig berücksichtigt, schafft die Grundlage für Innovation, Wachstum und Rechtssicherheit. Die Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Sie dabei, diese Potenziale erfolgreich zu nutzen: Mit tiefgehender Expertise im Kapitalmarktrecht begleiten wir Emittenten und Vertriebe bei der rechtssicheren Strukturierung, der Prospekterstellung und der Umsetzung sämtlicher regulatorischer Anforderungen – für Plattformmodelle, die Rechtssicherheit und Marktchancen nahtlos verbinden.
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