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Bullengrafik - Hintergrundgrafik für Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft

Kanzlei für Erstellung von Gutachten zu Erlaubnispflichten nach dem KWG, ZAG und KAGB

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Erlaubnispflicht prüfen: Wir sorgen für Klarheit

Um am Kapitalmarkt aktiv zu werden, benötigen Sie in vielen Fällen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das gilt z.B. für Emittenten von Wertpapieren und für Fondsgesellschaften genauso wie für Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungsdienstleister und Finanzvermittler. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht gelten beispielsweise für kleine Kapitalverwalter sowie für bestimmte Finanzprodukte oder Dienstleistungen, die nicht unter die entsprechenden Gesetze fallen.

Fehlende BaFin-Erlaubnis hat schwerwiegende Folgen

Werden Sie als erlaubnispflichtiger Akteur ohne BaFin-Erlaubnis tätig, drohen Ihnen Konsequenzen bis hin zu Strafverfahren, persönlicher Haftung und Untersagung der Geschäftstätigkeit. Nicht immer ist allerdings klar, ob tatsächlich Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz (ZAG) oder Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) besteht. Um Unsicherheiten über Ihre Erlaubnispflicht auszuräumen, ist eine qualifizierte rechtliche Prüfung empfehlenswert. Dazu bedarf es neben spezifischen juristischen Kenntnissen auch eines fundierten wirtschaftlichen Verständnisses.

Fachkundige Begutachtung Ihrer Erlaubnispflicht

Wir prüfen Ihre individuelle Situation und stellen sicher, dass Sie sämtliche regulatorischen Vorgaben einhalten. Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit – wir bieten Ihnen eine umfassende Einschätzung zur Erlaubnispflicht und unterstützen Sie dabei, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zuverlässig zu vermeiden. Manche Angelegenheiten erfordern schnelles Handeln. Deshalb sind wir von Montag bis Freitag für Sie erreichbar. Sollte ein Termin uns gerade beschäftigen, melden wir uns umgehend bei Ihnen zurück.

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