Skip to main content
Bullengrafik - Hintergrundgrafik für Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft

Kanzlei für Stellung von BaFin Erlaubnisantrag:
Stellung von Erlaubnisanträgen nach KWG, ZAG und KAGB

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen:
Telefon: 0551 28879100 // E-Mail: kanzlei@prospektrecht.de

Stellung von Erlaubnisanträgen bei der BaFin

Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und das Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) stellen bestimmte Tätigkeiten von Unternehmen unter einen Erlaubnisvorbehalt. Die Geschäftstätigkeiten dürfen erst nach der Erteilung der Erlaubnis durch die BaFin erbracht werden. Ein Verstoß gegen diesen Vorbehalt stellt einen Straftatbestand dar. Rückabwicklungen drohen zudem.

Um eine Erlaubnis nach dem KWG, ZAG oder KAGB zu erhalten, müssen von den Antragstellern umfangreiche Informationen offengelegt werden. Die BaFin stellt zum Beispiel hohe Anforderungen an die Geschäftsleiter in Bezug auf deren fachliche Eignung und Zuverlässigkeit. Zudem muss eine Unternehmensorganisation nachgewiesen werden, die die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicherstellt. Hinzu kommen Vorgaben in Bezug auf die finanzielle Ausstattung sowie die Anteilseigner.

Manche Angelegenheiten lassen nicht auf sich warten. Daher sind wir als Kanzlei für Kapitalmarktrecht Montag bis Freitag für Sie er­reichbar. Sollten wir uns in einem Termin befinden, rufen wir schnellstmöglich zurück.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen:
Telefon: 0551 28879100 // E-Mail: kanzlei@prospektrecht.de

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular für Ihre Anfrage.

Stellung von BaFin Erlaubnisantrag nach KWG, ZAG und KAGB

Jetzt unverbindlich anfragen

Sie benötigen Unterstützung bei der Stellung von Erlaubnisanträgen? Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf.

    Anrede

    Interesse an

    Kontakt

    Adresse

    Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Planckstraße 23
    37073 Göttingen

    Fon & Fax

    Fon 0551 28879100
    Fax 0551 28879109

    Web