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Kanzlei für Security Token Konzeption und Begleitung bei Emission im Sinne des Prospektrechts nach EU-Prospektverordnung
Security Token - Konzeption und Begleitung bei Emission
Security Token sind Kryptowerte, die unter Nutzung der Blockchain Technologie von Unternehmen ausgegeben werden. Mit dem Security Token wird ein bestehendes Recht „ummantelt“ und dadurch handelbar gemacht. Dabei kann das Recht je nach Ausgestaltung eher mit einer Anleihe oder einem Gesellschaftsanteil verglichen werden.
Aufgrund der Handelbarkeit werden Security Token von der BaFin als Wertpapiere im Sinne des Prospektrechts angesehen. Daher gilt die Prospektpflicht nach der EU-Prospektverordnung. Hierdurch wird gleichzeitig die EU-weite Platzierung unter Ausnutzung des EU-Passes ermöglicht.
Weiterführende Informationen zu rechtlichen Anforderungen an die Tokenisierung
Rechtsanwalt Björn Katzorke spricht im REFuture Hauptstadtstudio Interview über die rechtlichen Anforderungen an die Tokenisierung. Ebenso erläutert er die korrekte, transparente Produktauflegung bei Investitionsprodukten. Weitere Themen sind die Regulierung von Wertpapieren, Qualitätsmerkmale von diesen und die Rechtssicherheit:
Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG)
Ein Jahr eWpG: Die Zukunft gehört dem digitalen Kapitalmarkt
Die Finanzlandschaft ändert sich grundlegend, die deutsche Finanzwirtschaft macht erfreulich schnell von den neuen digitalen Möglichkeiten Gebrauch. Elektronische Wertpapierregister können eingerichtet werden, die über eine Erlaubnis zur Kryptowertpapierregisterführung verfügen. Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist die Bankenaufsicht BaFin.
Lesen Sie hier den kompletten Beitrag zum Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG)
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