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Kanzlei Kapitalmarktrecht: Betreuung von Finanzdienstleistern, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungsdienstleistern
Mit der Erteilung einer Erlaubnis durch die BaFin unterliegen Finanzdienstleister nach dem KWG, Kapitalgesellschaften / Kapitalverwaltungsgesellschaften nach dem KAGB und Zahlungsdienstleister nach dem ZAG umfangreichen gesetzlichen Pflichten, deren Einhaltung durch die BaFin überwacht wird. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Identifizierung der Vertragspartner nach dem Geldwäschegesetz (GwG);
- Dokumentationspflichten;
- Prüfung des Jahresabschlusses;
- Anforderungen an die Kapitalausstattung;
- Pflichtmitgliedschaften wie EdW oder BaFin-Umlage.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist für Unternehmen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen, enorm wichtig. Verstöße gegen die Vorschriften stellen häufig Ordnungswidrigkeiten dar. Zudem werden bestimmte gravierende Verstöße von der BaFin auch auf ihrer Internetseite veröffentlicht (sog. „BaFin-Pranger“). Nachhaltige Verstöße können auch dazu führen, dass die BaFin die fachliche Eignung der Geschäftsleiter anzweifelt, was den Verlust der Erlaubnis zur Folge haben kann.
Insbesondere die Regelungswut der deutschen und europäischen Gesetzgeber führt zu Notwendigkeit, der permanenten Überarbeitung vorhandener Muster, Formulare und Dokumentationen. Eine ausgeprägte Überwachung der gesetzlichen Vorgaben (Compliance) ist daher für Unternehmen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen, unumgänglich.
Als Kanzlei für das deutsche Kapitalmarktrecht übernehmen wir die Betreuung von Finanzdienstleistern, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Zahlungsdienstleistern.
Manche Angelegenheiten lassen nicht auf sich warten. Daher sind wir Montag bis Freitag für Sie erreichbar. Sollten wir uns in einem Termin befinden, rufen wir schnellstmöglich zurück.
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