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Kanzlei für Kapitalmarktrecht – Auflage von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme – Ausgabe von stimmrechtslosen Beteiligungen
Die Beteiligung von Mitarbeitern am eigenen Unternehmen gilt seit Jahren als effektives Modell, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern. Motivierte Mitarbeiter und die Identifikation mit dem eigenen Unternehmen fördern die Leistungsfähigkeit. Zudem bleibt das Kapital der Mitarbeiter im „eigenen Haus“ und kann für Investitionszwecke genutzt werden.
Dabei ist die Mitarbeiterbeteiligung nicht auf die klassischen „Belegschaftsaktien“ beschränkt, bei denen der Mitarbeiter echter Teilhaber mit Stimmrechten wird. Vielmehr besteht die Möglichkeit der Ausgabe von stimmrechtslosen Beteiligungen wie Genussrechen, stillen Beteiligungen oder virtuellen Anteilen.
Manche Angelegenheiten lassen nicht auf sich warten. Als Kanzlei für Kapitalmarktrecht übernehmen wir die Rechtsberatung bei der Auflage von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und sind von Montag bis Freitag für Sie erreichbar. Sollten wir uns in einem Termin befinden, rufen wir schnellstmöglich zurück.
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Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
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